Das ein Kleinstkind Fieber hat ist so gewöhnlich wie Karies mit 30. Dahinter kann alles Stecken, in diesem Falle eine Meningokokkensepsis. Hätte der Kollege mal auf die splinter hemorrhages geachtet. Die Triage des Patienten erfolgte durch fachfremde Personen, die am Ende diejenigen sein werden, die wegen ihrer Fehleinschätzung den Aussetzungstatbestand erfüllt haben werden. Nicht zur Rechenschaft gezogen werden diejenigen, die diese Triage durch unqualifiziertes und fachfremdes Personal durchführen ließen, obwohl diese erst das katastrophale Systemversagen verursacht und gewollt haben.
Das Deutsche Ärzteblatt hat den Themenbereich in der akuellen Ausgabe: [Hier hat die Redaktion einen Link entfernt, vgl. <a href="http://blog.br.de/report-muenchen/kommentarrichtlinien" rel="nofollow">Kommentarrichtlinien</a>]aufgenommen, besprochen werden nicht die in Kapo-Mentalität entscheidenden Unqualifizierten, sondern die allgemeine Basisversorgung, die den Betroffenen systematisch verweigert wird, d.h. die Behandlung mitgebrachter Erkrankungen wie Fehlbildungen oder chronischen Infektionen, also Tuberkulose, HIV und Hepatitiden, mit welchen diese Menschen zur Gefahr für die Allgemeinheit werden, sofern man an die Übertragbarkeit von Infektionserkrankungen glauben will. Kein Asylbewerber wird jemals eine Verfassungsbeschwerde gegen unsere seit 20 Jahren bestehende Grundrechtsvergewaltigung erheben, da er dieses als Nichtdeutscher nicht kann und innerhalb von 2 Wochen auch gar nicht verstehen könnte. Hier wirkt eine absolute Grundrechtsverletzung, gegen die niemand einschreiten kann. Diese Menschen leben in einer staatlich verordneten gesundheitlichen Verwahrlosung wie Gefangene im stalinistischen Gulag. Deutschland bestraft 92-jährige KZ-Drückeberger aus rechtsstaatlicher Korrektheit und lernt aus den Prinzipien nichts.
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