Es ist dies ein entsetzlicher Fall von Bürokratieversagen und menschlicher Pflichtvernachlässigung. Nun soll eine Bestrafung der Verantwortlichen das Problem lösen.Dies greift zu kurz, wenngleich hier Strafwürdiges zweifelsfrei vorliegt.Mittelbar angeklagt ist eine administrative Deklassierung des Flüchtlings als Mensch.Deutschland hat eine eindeutige Rechtslage.Unser Rechtsstaat gebietet, bei akutem Bedarf sofortigen Zugang zur medizinischen Versorgung.Vergütungs- und Zuständigkeitsfragen haben hier zurückzustehen. Wird hier kein Exempel statuiert UND werden keine administrativen Konsequenzen gezogen, so beschämt dies unseren Rechtsstaat.Die Genfer Flüchtlingskonvention wurde von Deutschland gerade unter dem Eindruck der im Nazistaat verübten Verbrechen unterschrieben.Sie ist nicht nur Dekoration sondern hoffentlich von höherem Wert als billiger Stimmenfang in Bierkellern. Das politische Problem einer Sozialstaatsüberforderung durch Armutsmigration kann nicht durch Hinnahme von Rechtsverletzung geheilt werden. Menschliches Versagen nach Zirndorfer Art entspringt vermutlich auch einer Geisteshaltung , die eben dieser Rechtsstaat eindämmen sollte. Empfindet man sich vor Ort als „christlich“, so böte die Bibel schließlich eindeutige Anleitung zum Umgang mit dem Nächsten in akuter Not.
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